+++ Morgen Freitag, 11. Oktober ist normal Unterricht!!! +++ Bitte vormerken: Herbstferien! +++ 26. Oktober bis 3. November (9 Tage)

Schulordnung NEU


 

Schulordnung 2023/24

1)  Wir alle bilden eine Schulgemeinschaft, wir grüßen einander, verhalten uns hilfsbereit, höflich, rücksichtsvoll. Deshalb unterlassen wir verbale und körperliche Aggressionen sowie öffentlich zur Schau gestellte Liebesbezeugungen.

2)  Unsere Mittelschule St.Veit/Glan wurde durch den Umbau schön, gemütlich und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Daher ist es für uns alle selbstverständlich, immer, auch während der Pausen und Freistunden, für Ordnung, Sauberkeit und sorgsame Behandlung der Einrichtungsgegenstände zu sorgen, sowohl in den Klassen als auch auf den Gängen, in Stiegenhäusern, WCs und allen Sälen.

  • Dazu gehört ebenfalls, dass Poster und Plakate ausnahmslos erst nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand (KV) angebracht bzw. entfernt werden dürfen. Bei vorsätzlich herbeigeführten Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen sowie Aula  etc.  wird der  Schüler/die  Schülerin  für  Reinigungsarbeiten   oder  mögliche Instandsetzung herangezogen.

Die Klassen werden zur Vorbereitung für die nächste Unterrichtsstunde zur Verfügung gestellt. Beschädigungen, die nach einer Rückkehr aus einem Saal bemerkt werden, müssen sofort gemeldet werden. Sollte keine Wanderklasse als Verursacher gefunden werden, oder die Meldung zu spät erfolgen, hat die Stammklasse für die Reparaturkosten aufzukommen."

3)  Zum Thema Bekleidung:

   a)  Allen SchülerInnen werden in der Garderobe Spinde und der dazugehörige Schlüssel zugeteilt. Jeder/Jede ist für seinen Schlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust sind 35 € (Ankauf eines neuen Schlüssels) und 100 € (Ankauf eines neuen Schlosses) zu entrichten.

   b)  Im gesamten Schulgebäude gilt Hausschuhpflicht! Turnschuhe werden nicht als Hausschuhe akzeptiert!

   c)  Kappen, Hüte und Mützen aller Art sind im Schulhaus abzunehmen; nach mehrmaliger Verwarnung werden sie den betreffenden Schülern und Schülerinnen abgenommen, in der Direktion verwahrt und nur an Erziehungsberechtigte ausgehändigt.

  d) Unter entsprechender Kleidung versteht man ordentliche/angemessene Bekleidung sowohl bei Mädchen als auch bei Burschen.

4)  Pünktliches Erscheinen gehört zum Unterricht - d. h., Schüler befinden sich beim Läuten in ihrer Klasse.  Verspätetes Eintreffen, welches genau im Klassenbuch/EDU-Page vermerkt wird, muss der unterrichtenden Lehrkraft gegenüber höflich begründet und von den Eltern innerhalb einer angemessenen Frist entschuldigt werden. Bei wiederholten Verstößen erfolgt ein Nachholen der versäumten Pflicht in einer vom KV vorgeschlagenen Form.

  5) SchülerInnen sind  dazu verpflichtet, alle notwendigen Unterrichtsbehelfe (Bücher, Laptop, Hefte, etc.) mitzubringen und rechtzeitig herzurichten.

  6) Ab dem Schuljahr 23/24 besitzt jeder/jede SchülerIn einen Laptop, daher ist die Benutzung eines Handys während des Unterrichts, in Pausen oder Freistunden nicht mehr notwendig und untersagt. Jeder/jede SchülerIn ist verpflichtet, sein/ihr Handy ab 7:30 Uhr bis Ende des Unterrichts abzuschalten und in den Spinden/Schultaschen/Bankfach/etc. zu verwahren. Sollten sich SchülerInnen nicht daran halten, so wird das Handy abgenommen und in der Direktion hinterlegt, wo es von einem Erziehungsberechtigten - bei Bedarf nach einem klärenden Gespräch mit der Direktorin oder dem KV - abgeholt werden kann.

  7) Während der Unterrichtszeit und während aller Schulveranstaltungen übernimmt die Schule die Aufsichtspflicht. Das Verlassen des Schulgebäudes während der Pausen oder Freistunden, das Verlassen der Gruppe während einer Schulveranstaltung ist generell untersagt. SchülerInnen, deren Verhalten eine Gefährdung der Sicherheit anderer Personen mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt, können von Schulveranstaltungen wie Schikursen, Sommersportwochen, Sprachreisen etc. ausgeschlossen werden. Im Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung / Verletzung während der Unterrichtszeit dürfen Schülerinnen nur nach Abmeldung beim KV, einem Klassenlehrer oder in der Direktion und nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Schule verlassen. Wenn Schülerinnen vor dem regulären Unterrichtsende die Schule verlassen müssen, haben sie ein schriftliches Ansuchen der Erziehungsberechtigten   mitzubringen, in   einem   solchen   Fall   dürfen   auch   Unterstufen SchülerInnen die Schule ohne Begleitung verlassen. Unerlaubtes Weggehen gilt als unentschuldigte Fehlstunde und hat Konsequenzen bezüglich der Verhaltensnote und kann ein Nachholen der versäumten Pflicht nach sich ziehen.

  8) Vor Unterrichtsbeginn dürfen sich SchülerInnen ausnahmslos in ihnen zugeteilten Klassen oder im Pausenraum aufhalten, solange sie sich ruhig und diszipliniert verhalten. Bis 7:30 Uhr warten die SchülerInnen in der Aula (beim Schulwart). Ab 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr stellt die Schule Aufsichtspersonen zur Verfügung. Vor 7:30 Uhr übernimmt die Schule keine Verantwortung, außer SchülerInnen haben keine passende Zugs- bzw. Busverbindung. Sollte dies der Fall sein, ist der Klassenvorstand schriftlich zu verständigen. Bei störender Lärmentwicklung können die SchülerInnen aus dem Schulgebäude gewiesen werden.

  9) Undiszipliniertes Gedränge vor der Kantine entspricht nicht einem rücksichtvollen sozialen Verhalten innerhalb der Schulgemeinschaft!

  10)   Fernbleiben vom Unterricht

      a)   muss spätestens am 1.Tag von Erziehungsberechtigten entschuldigt werden.

      b)   Bei begründeten Zweifeln hat die Direktorin das Recht, sich in entsprechender Form Gewissheit zu verschaffen (ärztliches Attest).

      c)   Unentschuldigt versäumte Unterrichtsstunden beeinflussen die Verhaltensnote.

  11)  Ansuchen um Freistellungen (sportliche, private Gründe) erfolgen mit dem dafür vorgesehenen Formular (Direktion) spätestens eine Woche vor dem gewünschten Freistellungstermin und mit Angabe des Grundes, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Einen Tag kann der KV, eine Woche der Direktor, länger als eine Woche der/die SQA (Bildungsdirektion) frei geben. Bei einem Ansuchen für einen längeren Zeitraum als eine Woche muss das Ansuchen drei Wochen vorher eingereicht werden.

  12)  Erscheint die vorgesehene Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht in der Klasse, so ist der/die KlassensprecherIn, sein/seine StellvertreterIn bzw. ein anderer SchülerIn der Klasse verpflichtet, dies in der Direktion zu melden.

  13)   Gegenstände, die die Sicherheit gefährden (Messer, Knallkörper etc.) müssen auf Verlangen - mit einem Namensschild versehen - der Lehrkraft ausgehändigt werden. Diese hinterlegt sie in der Direktion, wo sie von einem Erziehungsberechtigten - bei Bedarf nach einem klärenden Gespräch mit der Direktorin oder dem KV - abgeholt werden können.

  14) Im gesamten Schulbereich (Gebäude und Hof) sowie bei allen Schulveranstaltungen gilt das Verbot sämtlicher Suchtgifte (Alkohol, Zigaretten, Snus, etc.) und Energy-Drinks. Das Bestellen von Essen (Pizza, Döner, etc.) ist  während der Unterrichtszeit untersagt.

  15) Am Ende oder sofort nach der letzten Unterrichtsstunde ist es Pflicht jedes Einzelnen sowie Pflicht der Klassenordner, die Klasse in ordentlichem Zustand zu verlassen. (Abfall beseitigen, Stühle hinauf stellen, Tafel reinigen). SchülerInnen von häufig verschmutzten Klassen werden außerhalb der regulären Unterrichtszeit zu kleinen, zumutbaren Reinigungsarbeiten herangezogen.

  16) Beim Gebrauch von Geräten / Maschinen halten sich Schülerinnen an notwendige Sicherheitsmaßnahmen oder Anweisungen der Lehrkräfte. Bei Verstößen werden sie zumindest für die nächste Unterrichtseinheit von deren Benützung ausgeschlossen.

  17) Fahrräder, Mofas, Mopeds etc. sind ausnahmslos an den dafür vorgesehenen Plätzen und möglichst Platz sparend abzustellen. Das Rad fahren über die Rampe ist gefährlich und daher untersagt.

  18) Erziehungsberechtigte müssen jede Änderung von Adresse, Telefonnummer, Arbeitsplatz sowie familiäre Veränderungen, die für die Schule von Bedeutung sind, umgehend melden.

  19) Die SchülerInnen betreten das Schulgebäude durch den Haupteingang und gehen dann über die Stiege zu den Spinden und von dort in ihre Klassen. Beim Verlassen der Schule gehen die SchülerInnen zu den Spinden und über die Stiege über den Haupteingang aus der Schule.

Kenntnisnahme durch:

Erziehungsberechtigten:                            

Schüler/Schülerin:

 

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Mittelschule St. Veit/Glan

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