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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
die Corona-Pandemie stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Ziel ist es, den ordentlichen Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können. Die COVID-19-Pandemie macht leider keine Pause. An Sie ist damit auch weiterhin die Bitte verbunden, mitzuhelfen, damit der Verbreitung des Virus so gut es geht Einhalt geboten werden kann. Dazu gehört, Kinder nicht in die Schule zu schicken, wenn sie Krankheitssymptome zeigen, und sie für den Schulbesuch mit einem entsprechenden Mund-Nasen-Schutz – ab dem vollendeten 6. Lebensjahr – auszustatten. Bisher galt ein Kind mit COVID-19-typischen Symptomen in der Schule als Verdachtsfall. Die Schulleitung musste die Gesundheitsbehörde informieren, die dann meist einen (PCR-)Corona-Test anordnete, dessen Vornahme und Ergebnis auf sich warten ließ. Oft ging dies mit viel Unruhe an der Schule einher: Eltern mussten mit dem Kind zuhause bleiben und auf einen Test warten, Lehrerinnen und Lehrer wurden abgesondert und konnten nicht unterrichten, auch wenn das Kind nicht Corona-positiv war.
 
Für diese Unruhe und auch die Unsicherheit, ob ein Kind an COVID-19 erkrankt ist oder nicht, gibt es nun eine Lösung.
 
     Das BMBWF wird Antigen-Schnelltest-Strategie für österreichische Schulen zur Verfügung zu stellen.
  
    Diese brauchen für die Auswertung kein Labor. Ein Ergebnis liegt nach kurzer Zeit vor.
  
    Diese Tests sind eine sehr innovative und ungefährliche Möglichkeit, auftretende Symptome bei den Schülerinnen und Schülern und dem    Personal an unserer Schule abzuklären.
 
Ich möchte Ihnen daher mit diesem Schreiben die Gelegenheit geben, diese Serviceleistung in Anspruch zu nehmen. Sollte es zu einem begründeten Verdachtsfall Ihres Kindes an der Schule kommen, wird sich die Schulleitung mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie der Schulleitung Ihr mündliches Einverständnis erteilen, kann diese durch eine Meldung an die Antigen-Leitstelle in der Bildungsdirektion für Kärnten für Ihr Kind entweder eine rasche Zuweisung zu einer der Teststraßen des Roten Kreuzes sorgen bzw. Ihnen die Kontaktdaten einer niedergelassenen Ärztin bzw. niedergelassenen Arztes in der Nähe zukommen lassen. In beiden Fällen müssten Sie –zumindest bei Kindern unter 14 Jahren – mit Ihrem Kind die vorgeschlagene Testmöglichkeit in Anspruch nehmen. Ist Ihr Kind über 14 Jahre alt, kann es dieses Einverständnis selbst geben.
 
 
Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, niemand wird zu einemTest gezwungen. Außerdem werden wir Sie immer kontaktieren, bevor wir das weitere Procedere unsererseits zur Verdachtsfallabklärung starten, um die individuelle Situation mit Ihnen zu besprechen und auch zu klären, welche Möglichkeit der Testung für Sie am praktikabelsten wäre. Wenn Sie Ihr Einverständnis nicht geben möchten, ist die Schulleitung verpflichtet, bei verdächtigen Symptomen die Gesundheitsbehörde zu informieren, die dann über weitere Maßnahmen entscheidet.
 
Die Inanspruchnahme der Schnelltestinitiative ist eine große Chance für uns alle, den Schulbetrieb bestmöglich aufrecht erhalten zu können.
 
Eine dringende Bitte zum Schluss: Bitte schicken Sie Ihr Kind auch weiterhin nicht in die Schule, wenn es Krankheitssymptome zeigt.
 
Für weitere Informationen möchte noch auf die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung verweisen: www.bmbwf.gv.at/antigentests.
 
Vielen Dank für Ihre Kooperation,
 
Dr. Robert Klinglmair
Der Bildungsdirektor
 
Klagenfurt am Wörthersee, 03. Dezember 2020
 

 

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