schulwart01Stellenausschreibung

 Unsere Schule sucht einen neuen Schulwart/Schulwartin!

Stellenausschreibung:

Beim Schulgemeindeverband St. Veit/Glan gelangt mit 01.09.2020 eine Planstelle in handwerklicher Verwendung (Schulwart) für die Neue Mittelschule (NMS) St. Veit/Glan zur Besetzung.

 

Anforderungen:

  • Der Verwendung entsprechender handwerklicher Lehrabschluss und/oder
  • Einschlägige Zusatzausbildung
  • Zumindest einjährige einschlägige berufliche Erfahrung sowie
  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt

 

Erwünscht: gute EDV-Kenntnisse, Erfahrungen im Bereich Haustechnik, gutes Kommunikationsverhalten, Führerschein der Klasse B, vielseitige handwerkliche Verwendbarkeit, Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung, Organisationsgeschick, selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, wirtschaftliches Denken, Flexibilität, Bereitschaft zur Dienstverrichtung auch außerhalb der normalen Arbeitszeit.

 

Beilagen:

Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, handschriftlicher Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg, allfällige Dienst- und Kurszeugnisse und der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern.

 

Dienstverhältnis:

Die Einstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes 2011 i.d.g.F. Das Monatsbruttogehalt für diese Position in Vollbeschäftigung (Gehaltsklasse 6, Stellenwert 30) beträgt mindestens 2.131,58 Euro und erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenbarer Vordienstzeiten (maximal 4 Jahre).

 

Die Auswahl der Bewerber(Innen) erfolgt nach Durchführung eines Auswahlverfahrens. Bewerber(Innen), welche die in der Ausschreibung angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen (es wird darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist).

 

Gemäß § 6 Abs. 2 des Landesgleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1994, i. d. g. F., hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.

 

Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben angeführten Unterlagen bis spätestens 24.07.2020 bei der Geschäftsstelle des Schulgemeindeverbandes St. Veit/Glan, Sitz: Bezirkshauptmannschaft, Marktstraße 15, 9300 St. Veit/Glan eingelangt sind.

 

St. Veit/Glan, 01.07.2020

Der Vorsitzende:

LAbg. Bgm. Franz Pirolt eh.

 

F.d.R.d.A:

Gerhard Neubauer

 

 

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03 Juni 2024

26 Juni 2024

 
Mittelschule St. Veit/Glan

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